Vorstandswahl wiederholt

(22.07.2025) Der SC Opel musste auf einer außerordentlichen Mitgliederverammlung am 22. Juli im Clubhaus noch einmal seinen Vorstand wählen. Das Vereinsregistergericht hatte die Wahlen der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 28. Januar nicht anerkannt. Die Begründung: Die Wahlen erfolgten teilweise en bloc, was nur dann zulässig sei, wenn es ausdrücklich in der Satzung erlaubt ist - was beim SC Opel nicht der Fall ist.

Unerheblich war die Tatsache, dass die Mitglieder in der Versammlung gefragt wurden und damit einverstanden waren, das der Einfachheithalber beispielsweise die vier Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes nicht einzeln, sondern in einer Abstimmung gewählt werden können.

Daher wurde nun auf der außerordentlichen Mitgliederversamlung der Bürokratie genüge getan und alle Positionen wurden wie im Januar ohne Gegenstimme besetzt.